Förderung durch Krankenkassen
Die Aktivitäten unserer Gruppe in Hagen werden durch die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V von verschiedenen Krankenkassen unterstützt. Die Fördergelder werden auf Antrag im Rahmen der Pauschalförderung (z. B. für die Raumnutzung und den Druck von Flyern) und der Projektförderung gewährleistet. Eine finanzielle Unterstützung durch die Industrie findet nicht statt.
Das Selbstverständnis unseres Vereins/ Mitgliedschaft
Aufgrund der Vereinsgründung ist es möglich, dass wir Betroffenen in Deutschland eine zentrale und verlässliche Anlaufstelle anbieten können. Außerdem ist es möglich, weitere Projekte ins Leben rufen und uns wirksam für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Ferner dürfen wir Spendenquittungen ausstellen.
Die Hernien-Selbsthilfe Deutschland e. V. verpflichtet sich selbst, Betroffenen in Deutschland beizustehen und sie bei der Bewältigung ihrer Erkrankung zu unterstützen. Dazu richtet die Hernien-Selbsthilfe Deutschland e. V. ihre Arbeit ausschließlich auf die Bedürfnisse der Menschen mit den verschiedenen Hernienerkrankungen und deren Angehörigen aus.
Bei der Verfolgung ihrer Ziele hat die Hernien-Selbsthilfe Deutschland e. V. auch Kontakte mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen. Dies sind z. B. Hersteller von Netzen, die bei der Versorgung von Hernien ein Rolle spielen. Ferner gibt es Kontakte zu Leistungserbringern, wie z. B. Sanitätshäusern, Physiotherapeuten und Ärzten. Des Weiteren gehören dazu Leistungsträger, wie z. B. Krankenkassen. Hinzu kommen Gremien oder Verbände, welche die Interessen dieser Wirtschaftsunternehmen vertreten.
Bei einer Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen muss sichergestellt sein, dass die inhaltliche Unabhängigkeit und die Neutralität der Hernien-Selbsthilfe Deutschland e. V. bewahrt bleiben. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Öffentlichen Hand und den Sozialleistungsträgern (z. B. den gesetzlichen Krankenkassen). Ferner bezieht sich der Grundsatz auf die Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachdisziplinen und deren Gremien, auch wenn diese keine Wirtschaftsunternehmen sind.
Die Hernien-Selbsthilfe Deutschland e. V. beachtet bei der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen folgende Grundsätze:
Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen können nicht Mitglied der Hernien-Selbsthilfe Deutschland e. V. werden. Ausnahmen bilden: Öffentliche Hand, Sozialleistungserbringer, Ärzte und andere medizinische Profis in Kliniken bzw. Hernienzentren und Rehakliniken.
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf. Die Mitgliedschaft für ordentliche Mitglieder beträgt 25 Euro, für fördernde Mitglieder 100 Euro jährlich. Die Satzung und den Aufnahmeantrag finden Sie im Bereich „Mitgliedschaft“ auf unserer Website.